4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 30.04.2016, Seite 5 / Ausland

Mehr Mindestlohn für Gerüstbauer

Berlin. Die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk erhalten einen höheren Mindestlohn. Er steigt am 1. Mai auf 10,70 Euro die Stunde. Die nächste Anhebung erfolgt nach Angaben der Bundesregierung ein Jahr später zum Mai 2017 auf 11,00 Euro. Bis Ende März 2016 galt ein allgemeinverbindlicher Mindeststundenlohn von 10,50 Euro. Im März hatten die Tarifparteien beantragt, den 2015 vereinbarten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Der Mindestlohn im Gerüstbau gilt auch für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. (dpa/jW)

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