4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.04.2016, Seite 4 / Inland

Klagen gegen Elbtunnel erfolglos

Leipzig. Die Klagen gegen den milliardenteuren Bau eines Elbtunnels für die Autobahn 20 bei Hamburg sind weitgehend ohne Erfolg geblieben. Der Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerschutz muss allerdings unter Beteiligung der Öffentlichkeit nachgebessert und damit »geheilt« werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteil.

Der von Niedersachsen und Schleswig-Holstein gemeinsam geplante Tunnel ist Teil der Nordwestumfahrung von Hamburg. Die Doppelröhre soll 5,7 Kilometer lang werden und etwa 1,3 Milliarden Euro kosten. Tunnel und Autobahn gelten als wichtiger Abschnitt der Verbindung zwischen den Niederlanden und Dänemark. Das Gericht wies nun einen Großteil der insgesamt 28 Klagen zurück. Dem Urteil zufolge verfügt der Tunnel über ein ausreichendes Sicherheitsniveau und beeinträchtigt auch nicht den Schutz von Vögeln und anderen Arten. (AFP/jW)

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