4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 05.03.2016, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EU-Kommission will ­neue Entsenderichtlinie

Frankfurt am Main. Die EU-Kommission bleibt bei Änderungen an der Entsenderichtlinie hinter ihren eigenen Aussagen zurück. Künftig sollen Arbeiter und Angestellte, die von ihrer Firma zur Arbeit in ein anderes EU-Land geschickt werden, nach zwei Jahren den einheimischen Beschäftigten gleichgestellt sein. Ab Beginn ihrer Tätigkeit sollen sie zudem wenigstens den entsprechenden gesetzlichen Mindestlohn bekommen. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Freitagausgabe). In der kommenden Woche soll der Vorschlag offiziell vorgestellt werden. In der Vergangenheit hatte der Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, gesagt, die Gleichstellung solle bereits ab dem ersten Tag gelten. Bislang wird über die Entsendung von Beschäftigten oft Lohndumping betrieben. So etwa, wenn Angestellte aus Osteuropa – beispielsweise in der Bau- oder Pflegebranche – in Länder mit vergleichsweise höherem Lohn geschickt werden. (AFP/jW)

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