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Aus: Ausgabe vom 05.11.2015, Seite 2 / Inland

Karlsruhe verhandelt über Atomausstieg

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs Anfang nächsten Jahres in einer mündlichen Verhandlung prüfen. Das erfuhr dpa am Mittwoch auf Nachfrage beim Gericht. Demnach heißt es in einem Schreiben des Ersten Senats an die Verfahrensbeteiligten, das Gericht beabsichtige im Februar oder März 2016 eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Die drei Energiekonzerne E.on, RWE und Vattenfall machen geltend, dass das nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 erlassene Atomausstiegsgesetz einer Enteignung gleichkomme. (dpa/jW)