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Aus: Ausgabe vom 14.10.2015, Seite 5 / Inland

Auskunftspflicht gilt nicht für BND

Karlsruhe. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist gegenüber Journalisten nur begrenzt auskunftspflichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen die Beschwerde eines Journalisten, der im November 2010 vom BND Informationen über die Nazivergangenheit der hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter des Geheimdienstes verlangte. (Reuters/jW)