4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 02.10.2015, Seite 6 / Ausland

EuGH: Haft nach Ausweisung rechtens

Luxemburg. Ein EU-Staat darf Migranten, die sich trotz Ausweisung dort illegal aufhalten, mit Gefängnis bestrafen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag in Luxemburg eine entsprechende Regelung im italienischen Recht. Die EU-Regeln stünden dem nicht grundsätzlich entgegen. Wenn ein Nicht-EU-Bürger unter Verstoß gegen ein Einreiseverbot illegal in das Hoheitsgebiet eines Staates einreise, könne dieser eine Haftstrafe verhängen. (dpa/jW)

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