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Aus: Ausgabe vom 07.07.2015, Seite 4 / Inland

Gauck unterschreibt Tarifeinheitsgesetz

Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet. Das teilte eine Sprecherin des Präsidialamts am Montag in Berlin mit. Mit der Ausfertigung durch den Präsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft. Damit gilt bundesweit das Prinzip »ein Betrieb, ein Tarifvertrag«. Die Handlungsfähigkeit von Spartengewerkschaften soll damit eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Beschäftigtengruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die mehr Mitglieder in dem Betrieb nachweisen kann. Unter anderem der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben Verfassungsklagen gegen das Gesetz angekündigt, weil es das Streikrecht faktisch aushöhle. (dpa/jW)

 

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