4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 22.05.2015, Seite 4 / Inland

BGH kippt Völkermordurteil

Karlsruhe. Der Völkermordprozess gegen einen ehemaligen Bürgermeister aus Ruanda muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte am Donnerstag die Verurteilung des Exfunktionärs wegen seiner Beteiligung an einem Kirchenmassaker in wichtigen Punkten. In der Neuauflage des Prozesses vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt droht dem Mann nun eine lebenslange Haftstrafe. Das OLG hatte ihn zu 14 Jahren Haft verurteilt. (Az.: 3 StR 575/14) Bei dem Massaker starben 1994 über 400 Menschen. Das OLG soll jetzt neu prüfen, ob der Familienvater die Tutsi als ethnische Gruppe auslöschen wollte. Dem BGH zufolge wäre in diesem Fall eine härtere Strafe denkbar: »Es steht eine Verurteilung wegen Täterschaft mit der Folge einer lebenslangen Haftstrafe im Raum«, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Jörg-Peter Becker in Karlsruhe. Das OLG hatte den Mann 2014 als Gehilfen des Völkermordes eingestuft. Der BGH bekräftigte am Donnerstag die Zuständigkeit deutscher Gerichte erneut. »Wir halten es für richtig«, dass solche Taten nach deutschem Recht hierzulande verfolgt werden können, sagte Becker nach der Urteilsverkündung. (dpa/AFP/jW)