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Aus: Ausgabe vom 25.03.2015, Seite 2 / Inland

Gericht weist Klage gegen RWE ab

Essen. Am Dienstag hat das Landgericht Essen eine Schadensersatzklage russischer Investoren gegen den Energiekonzern RWE für unzulässig erklärt. Hintergrund ist der geplatzte Einstieg von RWE in den russischen Strommarkt im Jahr 2008. Der russische Sintes-Konzern wirft RWE vor, sich unberechtigt von den gemeinsamen Plänen zur Beteiligung am russischen Versorger TGK-2 verabschiedet zu haben. Entsprechend fordert Sintes 700 Millionen Euro plus Zinsen als Schadensersatz. Dies wies das Essener Landgericht mit Verweis auf einen in London getroffenen Schiedsspruch ab. Eine Klage gegen Ex-RWE-Chef Jürgen Großmann sei hingegen zulässig. (Reuters/jW)