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Aus: Ausgabe vom 12.03.2015, Seite 15 / Medien

Neue Klagewelle gegen Rundfunkbeitrag

Münster. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag von Privatleuten pro Haushalt berechnet, zuvor musste zahlen, wer Radio oder Fernseher besaß. Eine Klagewelle gegen die neue Regelung schwappt jetzt von den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen an das Oberverwaltungsgericht in Münster. Am heutigen Donnerstag befasst sich der 2. Senat gleich mit vier Berufungsverfahren von Privatleuten. Dabei geht es um die Frage, ob der Staatsvertrag über den Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

(dpa/jW)

 

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