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Aus: Ausgabe vom 17.01.2015, Seite 2 / Inland

Keine Betriebserlaubnis für Zwischenlager Brunsbüttel

Berlin. Das Atommüll-Zwischenlager im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel hat nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts keine Betriebserlaubnis für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Das teilte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Richter in Leipzig bestätigten die Aufhebung der Genehmigung durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig vom Juni 2013. Hendricks sagte, beide Instanzen hätten sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe nicht geäußert. Es seien Mängel im Genehmigungsverfahren beanstandet worden. Damit der dort lagernde Atommüll nun nicht abtransportiert werden muss, kündigte Hendricks ein rasches neues Genehmigungsverfahren an. (dpa/jW)