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Aus: Ausgabe vom 23.12.2014, Seite 4 / Inland

Untersuchungen auf Vogelgrippe verordnet

Berlin. Wegen der Vogelgrippefälle in Deutschland müssen Enten und Gänse nun vor Transport und Schlachtung auf den Erreger untersucht werden. Eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) gilt ab Dienstag, wie das Ministerium am Montag in Berlin mitteilte. Nur bei negativem Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden. Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern keine Anzeichen einer Erkrankung mit der Vogelgrippe, erklärte Schmidt. Mit der Zwangstestung solle verhindert werden, dass unerkannt infizierte Tiere die Seuche weiterverbreiten. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin ist der Tierhalter dafür verantwortlich, die Probe zu nehmen und an ein Labor zu schicken. Getestet werden müssen 60 Tiere pro Transport. Die Verordnung gilt den Angaben zufolge bundesweit und bis Ende März 2015.

(AFP/jW)