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Aus: Ausgabe vom 22.12.2014, Seite 1 / Inland

Neue Regelung zum Doppelpass in Kraft

Berlin. In der BRD geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen ab sofort zwei Pässe behalten. Bisher mussten sie sich bis zum 23. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat am Sonnabend in Kraft. Allerdings sieht es bestimmte Auflagen vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrifft die neue Regelung etwa 500.000 Kinder und Jugendliche. Von der sogenannten Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Für die Opposition und auch Teile der SPD ist der Kompromiss weiterhin unbefriedigend. Vor allem der mit der neuen Regelung verbundene bürokratische Aufwand wird kritisiert. (dpa/jW)

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