4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 20.12.2014, Seite 10 / Feuilleton

Suhrkamp AG i. Gr.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Umwandlung des Suhrkamp-Verlags in eine Aktiengesellschaft gebilligt. Nach Angaben des Verlags kann das Insolvenzverfahren nun aufgehoben werden. Eine weitere Rechtsbeschwerde des Miteigentümers Hans Barlach sei ausgeschlossen. Für den Medienunternehmer bedeutet die Umwandlung in eine AG einen weitgehenden Verlust seiner Mitspracherechte. Er behält einen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, kann aber nicht mehr in das Alltagsgeschäft eingreifen. (dpa/jW)

 

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