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Aus: Ausgabe vom 16.12.2014, Seite 5 / Inland

BA: Entlastungen durch Mindestlohn

Berlin. Der ab Januar geltende gesetzliche Mindestlohn wird nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Steuerzahler entlasten. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt sagte der Süddeutschen Zeitung (Montagausgabe), er rechne mit schätzungsweise 60.000 weniger Aufstockern in der Grundsicherung. Diese würden als Singles dann so viel verdienen, dass sie nicht mehr zusätzlich auf Hartz IV angewiesen seien. Das sei auch gut für den Steuerzahler, weil die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II um 700 bis 900 Millionen Euro im Jahr sinken würden. Er halte zudem die Befürchtungen von Ökonomen, mit der Einführung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro die Stunde könnten Hunderttausende arbeitslos werden, für »übertrieben«, sagte Alt. Der Mindestlohn gilt ab dem Jahreswechsel. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche. (AFP/jW)

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