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Aus: Ausgabe vom 17.09.2014, Seite 5 / Inland

Verfügung gegen Uber aufgehoben

Frankfurt am Main. Das Landgericht Frankfurt am Main hob am Dienstag seine einstweilige Verfügung gegen Uber aus dem August auf. In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, urteilte das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden. Damit darf das US-Unternehmen auch weiter in Deutschland über seinen Dienst Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Das Taxigewerbe hatte dagegen ein Verbot per einstweiliger Verfügung erwirkt.

(dpa/jW)