4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 22.08.2014, Seite 4 / Inland

Neonazi unterliegt vor Gericht

Berlin. Das Landgericht Berlin hat einer einstweiligen Verfügung des Linke-Politikers Lampros Savvidis gegen den Neonazi Jan Sturm stattgegeben. Dem Rechten ist es damit untersagt, Savvidis an seine private Adresse zu schreiben. Wie der Anwalt des Politikers, Eberhard Schultz, gegenüber junge Welt sagte, habe Sturm die Persönlichkeitsrechte Savvidis’ verletzt. Schultz sagte, daß er mit der Entscheidung erst einmal zufrieden sei. Es handele sich aber noch nicht um einen endgültigen Sieg, da der NPD-Funktionär noch vor das Kammergericht ziehen könne. Hintergrund ist ein Schreiben Sturms im September 2013 an mehrere Bundestagskandidaten mit »Migrationshintergrund«. Darin bezeichnete er sich als »Heimführungsbeauftragter« und forderte Savvidis auf, die BRD zu verlassen. Betroffen war damals auch die Linke-Bundestagsabgeordnete Azize Tank. (jW)