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Aus: Ausgabe vom 29.04.2014, Seite 5 / Inland

Mollath geht erneut vor Gericht

Nürnberg. Gustl Mollath will das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen, zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie festgehalten wurde. Wie sein Anwalt Gerhard Strate am Montag sagte, hat er im Namen seines Mandanten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist ein Beschluß des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben mußte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, daß Mollaths Grundrecht auf Freiheit dadurch verletzt worden war. Dieser war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht, ehe er im Sommer vorigen Jahres in Freiheit kam und sein Fall neu aufgerollt wurde. (dpa/jW)