4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 15.04.2014, Seite 4 / Inland

Kein Anfangsverdacht gegen Mollath-Richter

München. Trotz zahlreicher Anzeigen werden wegen der Zwangspsychiatrisierung von Gustl Mollath keine Ermittlungen gegen ehemalige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher am Montag in München sagte. Es gebe »keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgend­einen der Beteiligten«. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Den Ermittlungsbehörden lagen zahlreiche Anzeigen gegen Beteiligte des ersten Mollath-Verfahrens vor: Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, Mollaths Exfrau sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank. Der Nürnberger Gustl Mollath war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht, ehe er im Sommer vorigen Jahres freikam und sein Fall neu aufgerollt wurde.

(dpa/jW)