4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 28.02.2014, Seite 1 / Inland

Freispruch für Christian Wulff

Hannover. Das Landgericht Hannover hat den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Staatsoberhaupt entschieden die Richter, für den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt gebe es keinerlei Belege: »Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise«, sagte Richter Frank Rosenow. Wulff hat nun Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Durchsuchung seines Wohnhauses.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Korruptionsvorwürfe gegen Wulff aber noch nicht eindeutig widerlegt. Sie will in der kommenden Woche entscheiden, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. (dpa/jW)