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Aus: Ausgabe vom 13.02.2014, Seite 4 / Inland

BGH-Urteil zu ­Heimkosten

Karlsruhe. Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Ein Beamter aus Bremen muß daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest. Der Grund für den Richterspruch: Der Beamte war schon volljährig, als sein Vater sich von ihm abwandte. (dpa/jW)