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Aus: Ausgabe vom 03.12.2013, Seite 1 / Inland

Bundesrat reicht NPD-Verbotsantrag ein

Berlin/Karlsruhe. Menschenverachtend, rassistisch und in der Tradition des »Nationalsozialismus« – aus diesen Gründen wollen die Länder die rechtsextreme NPD verbieten lassen. Die Antragsschrift soll an diesem Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Ein erster Anlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Regierung und Parlament haben sich dem neuen Vorstoß des Bundesrates nicht angeschlossen. Die Länder sind sicher, daß sie stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt haben. Es bestehe eine »Wesensverwandtschaft« der NPD zum Nationalsozialismus, heißt es in dem mehr als 250 Seiten starken Verbotsantrag. So vertrete die NPD ein »biologistisch-rassistisch« geprägtes Konzept der »Volksgemeinschaft«. Deutscher sei man von »von Geburt oder eben nicht«, zitieren die Antragsteller aus einer Broschüre des Parteivorstands. (dpa/jW)