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Aus: Ausgabe vom 14.10.2013, Seite 5 / Inland

Schadensersatz im Suhrkamp-Streit

Berlin. Der Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp-Verlags Hans Barlach will auf Schadenersatz klagen, wenn die Gläubigerversammlung am 22. Oktober der Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft zustimmt. »Sollte der Insolvenzplan in der derzeitigen Fassung beschlossen werden, werden wir selbstverständlich die Sekundäransprüche in Angriff nehmen«, sagte der Verwaltungsrat von Barlachs Schweizer Medienholding, Carl Ulrich Mayer, der Wirtschaftswoche (Onlineausgabe vom Samstag). »Das heißt, die Beteiligten müssen damit rechnen, daß wir sie für mögliche Vermögensschäden in Haftung nehmen.«

Barlach und die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz befinden sich seit Monaten im Konflikt. Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61 Prozent am Verlag hält, will das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) würde dadurch viele Mitspracherechte verlieren. (dpa/jW)