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Aus: Ausgabe vom 28.06.2013, Seite 2 / Inland

Keine Einsicht in Eichmann-Akten

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Bild-Journalisten auf volle Einsicht in die BND-Unterlagen zum Naziverbrecher Adolf Eichmann abgewiesen. Das Gericht verwies auf einen Beschluß des Fachsenats, der die Akten im Januar 2012 gesichtet und bei einigen Dokumenten Gründe für eine Geheimhaltung gesehen hatte. Daher dürften die Akten nicht ungeschwärzt an den Journalisten herausgegeben werden. Dieser hatte in einem früheren Verfahren die teilweise Freigabe der Unterlagen erwirkt. Aus diesen ging hervor, daß dem Vorläufer des BND, der Organisation Gehlen, schon 1952 der Aufenthaltsort Eichmanns in Argentinien bekannt war. (dpa/AFP/jW)