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Aus: Ausgabe vom 28.03.2013, Seite 5 / Inland

Ausschluß war ­rechtens

Koblenz/Trier. Der Ausschluß eines NPD-Politikers aus dem Trierer Stadtrat war rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 10 A 10573/12. OVG). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier. Das Trierer Kommunalparlament hatte den NPD-Politiker im September 2011 ausgeschlossen, weil dieser wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war. (dpa/jW)