4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 22.02.2013, Seite 2 / Inland

Bischöfe erlauben »Pille danach« unter Vorbehalt

Trier. Katholische Einrichtungen in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen unter bestimmten Voraussetzungen die »Pille danach« verabreichen. Sie könne zum Einsatz kommen, wenn sie lediglich eine schwangerschaftsverhütende, nicht aber eine abtreibende Wirkung habe, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, am Donnerstag zum Abschluß der Frühjahrsvollversammlung in Trier. Mit der Entscheidung reagieren die Bischöfe auf den Skandal um die Verweigerung der »Pille danach« für ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer durch zwei katholische Kliniken in Köln.

(AFP/jW)