4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 31.01.2013, Seite 2 / Inland

»S21«-Gegner wegen Ankettaktion verurteilt

Stuttgart. Am Mittwoch sind vor dem Amtsgericht Stuttgart zwei »S21«-Gegner zu Geldstrafen in Höhe von 1000 bzw. 1200 Euro verurteilt worden. Den Kritikern des Tiefbahnhofs wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die beiden hatten sich am 15. Februar 2012 im Mittleren Schloßgarten in Stuttgart an einen Baum gekettet, um dessen Abholzung zu verhindern. »Selbst Staatsrätin Erler gibt inzwischen zu, daß das Fällen der Bäume sachlich nicht geboten war«, kritisierte Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer, das Urteil.

(jW)