4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 14.11.2012, Seite 4 / Inland

Rockerklub-Verbot von Gericht bestätigt

Schleswig. Das Verbot der Rockergruppe Bandidos im schleswig-holsteinischen Neumünster bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein bestätigte am Dienstag in Schleswig nach mündlicher Verhandlung das Vorgehen des Kieler Innenministeriums vom April 2010. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Bereits im Juni hatte das Gericht das Verbot der Flensburger Hells Angels bestätigt.

Der Vorsitzende Richter sagte, die Straftaten der Bandidos-Mitglieder seien dem Verein zuzurechnen und prägten diesen. Persönliche Motive für die Delikte seien »nicht ersichtlich«. (dapd/jW)