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Aus: Ausgabe vom 23.08.2012, Seite 13 / Feuilleton

Kontrolle ist alles

Im Dezember 2011 hatte es »virtuelle Proteste« gegen die Gesellschaft fur musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegeben. Die Cyber-Demonstration hatte zu einer deutlichen Verlangsamung der GEMA-Internetseite geführt – und zog polizeiliche Ermittlungen nach sich. In 106 Fallen gab es Durchsuchungsmaßnahmen, die mit dem »Hackerparagraphen« begründet wurden. Er stellt Computersabotage unter Strafe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Herbert Behrens und Andrej Hunko hervor. Behrens erklärte am Mittwoch, es sei »unverhältnismäßig 106 Durchsuchungen durchzuführen, nur weil eine Internetseite eine Zeitlang langsam oder gar nicht erreichbar war«. Für ihn sei »virtueller Protest« vergleichbar mit einer Sitzblockade oder einer Straßendemonstration »und somit ein Mittel der Meinungsäußerung«. Einschränkungen müßten dabei eben in Kauf genommen werden, zumal für niemand ein Sachschaden entstünde. (jW)

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