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Aus: Ausgabe vom 08.08.2012, Seite 4 / Inland

Wahlrecht teils verfassungswidrig

Karlsruhe. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das geltende Wahlrecht für Auslandsdeutsche teilweise verfassungswidrig. Der Zweite Senat beanstandete in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Bedingung, daß Auslandsdeutsche drei Monate lang ununterbrochen im Bundesgebiet gewohnt haben müssen. Mit dem Beschluß gab der Zweite Senat den Wahlprüfungsbeschwerden zweier in Belgien lebenden Deutschen statt. Das Kriterium der Anwesenheit sei als Beleg der Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen ungeeignet, heißt es zur Begründung.

(dapd/jW)