4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 30.03.2012, Seite 5 / Inland

Vernehmung im RAF-Prozeß

Stuttgart. Im Stuttgarter Prozeß gegen Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 ist am Donnerstag das frühere RAF-Mitglied Monika Haas als Zeugin vernommen worden. Die 63jährige widersprach vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einer Aussage des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock aus den 1990er Jahren zu einem Aufenthalt im jemenitischen Aden. Die Verteidigung will mit der Vernehmung von Haas die Glaubwürdigkeit Boocks erschüttern, der ein wichtiger Zeuge für die Bundesanwaltschaft ist.

Boock hatte im Februar 2011 ausgesagt, Becker habe innerhalb der RAF das Vorhaben, Buback zu ermorden, »vehement unterstützt«. Ob die Aussage von Haas eine Wende im jetzigen Prozeß gegen Becker bringt, ist offen. Denn Boock selbst hatte im Februar 2011 erklärt, daß er nach seiner Verhaftung im Jahr 1981 oft nicht die Wahrheit gesagt habe. Vielmehr habe er »gelogen, was das Zeug hielt«, so Boock.

(dapd/jW)