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Aus: Ausgabe vom 08.03.2012, Seite 2 / Inland

Schnüffeln in Daten des Betriebsrats untersagt

Düsseldorf. Die Computerdateien eines Betriebsrats dürfen einem Urteil des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts vom Mittwoch zufolge nicht vom Arbeitgeber abgerufen werden. Genauso wie schriftliche Unterlagen würden die Dateien vom Betriebsrat eigenverantwortlich verwaltet und seien durch die autonome Interessenwahrnehmung geprägt, urteilten die Richter. In dem konkreten Fall hatte das Unternehmen Bofrost anhand eines Schreibens vom Betriebsratslaufwerk einem Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug vorgeworfen und die vollständige Herausgabe der Dokumentenhistorie verlangt.

(dapd/jW)