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Aus: Ausgabe vom 20.01.2012, Seite 5 / Inland

Syrer soll ­ausgewiesen werden

Mainz. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am Donnerstag die Klage eines 39jährigen Syrers gegen einen Ausweisungsbescheid ab. Der Mann war Anfang 2005 wegen Mitgliedschaft in Al-Qaida verhaftet und erst kurz vor Weihnachten nach fast sieben Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung aufhob. Die Stadt Mainz verlangt unter Berufung auf das Urteil weiterhin die Abschiebung des Syrers. Dessen Anwalt teilte mit, daß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein Grund für eine Abschiebung bestehe.

(dapd/jW)