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Aus: Ausgabe vom 11.01.2012, Seite 2 / Inland

Europa-Gericht prüft Umweltklagerecht

Leipzig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird zu entscheiden haben, ob das Klagerecht von Umweltverbänden bei Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und anderen umweltrelevanten Vorhaben gestärkt werden muß. Die entsprechende Frage legte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer Mitteilung vom Dienstag dem EuGH vor. Luxemburg soll demnach prüfen, ob das deutsche Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Vorgaben einer entsprechenden EU-Verordnung erfüllt.

(AFP/jW)