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Aus: Ausgabe vom 29.11.2011, Seite 4 / Inland

Mord ist kein ­Arbeitsunfall

Stuttgart. Ein Mord zählt nicht als Arbeitsunfall. Das entschied das Landessozialgericht in Stuttgart und wies damit die Klage einer Witwe zurück. Die Frau hatte nach dem Mord an ihrem Ehemann von der Unfallversicherung eine Hinterbliebenenrente gefordert. Ihr Mann sei während des Geschehens auf dem Rückweg vom Steuerberater gewesen. Das Landessozialgericht sah das anders. Da der 59jährige von dem eigenen Sohn mit Benzin übergossen und angezündet worden war, deute die Tat auf einen Vater-Sohn-Konflikt hin. Ein betrieblicher Zusammenhang sei nicht zu erkennen.

(dapd/jW)