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Aus: Ausgabe vom 12.08.2011, Seite 5 / Inland

Sarrazin schützt Namensrecht

Berlin. Die rechtspopulistische »Bürgerbewegung Pro Deutschland« darf nicht mit dem Namen des ehemaligen Bundesbankmanagers und früheren Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin (SPD) werben. Das Landgericht Berlin untersagte dies per einstweiliger Verfügung, so ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Es gab damit einer Klage Sarrazins statt, der eine Verletzung des Rechts am eigenen Namen beanstandet hatte. »Pro Deutschland« wirbt derzeit in Berlin mit Wahlplakaten, auf denen unter einer durchgestrichenen Moschee der Slogan steht: »Wählen gehen für Thilos Thesen!« (dapd/jW)

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