4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 07.07.2011, Seite 2 / Ausland

Distomo-Hinterbliebene: Keine Entschädigung

Strasbourg. Nachkommen der Opfer eines Massakers der Waffen-SS im griechischen Distomo am 10. Juni 1944 können von Deutschland keine Entschädigung verlangen. Der Europäi­sche Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg wies in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde von vier Griechen zurück, deren Eltern bei dem Massaker getötet worden waren. Die Kläger wehrten sich gegen die Weigerung der deutschen Gerichte, ihnen eine Entschädigung zuzusprechen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (dapd/jW)