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Aus: Ausgabe vom 01.06.2011, Seite 5 / Inland

Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe

Berlin. Für Beschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab heute ein gesetzlicher Mindestlohn. Dabei gibt es eine regionale Staffelung: In den östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland gilt ein Mindestlohn von 6,53 Euro pro Stunde, in Baden-Württemberg liegt er bei 8,60 Euro. Für die anderen Bundesländer sind jeweils Mindestlöhne innerhalb dieser Spannbreite vorgeschrieben. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2013. Für den 1. März 2012 und den 1. Januar 2013 sind Erhöhungen des Mindestlohns vorgesehen. Die Lohnuntergrenze gilt gleichermaßen für in- wie für ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. (dapd/jW)