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Aus: Ausgabe vom 15.02.2011, Seite 5 / Inland

Niedersachsen geht in Revision

Hannover. Niedersachsen wird Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts einlegen, laut dem die Bereitschaftszeit von Polizisten bei mehrtägigen Großeinsätzen als Arbeitszeit anzurechnen ist. »Angesichts der Auswirkungen auf den Bund und andere Länder haben wir entschieden, die Revision einzulegen, um beim Bundesverwaltungsgericht eine höchstrichterliche Klärung zu erzielen«, erklärte Innenminister Uwe Schünemann (CDU)am Montag in Hannover. In dem Musterprozeß ging es um 32 Stunden Bereitschaftsdienst von Polizisten bei einem Castortransport, die den Beamten nur zu einem Viertel vergütet wurden.

(dapd/jW)