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Aus: Ausgabe vom 18.01.2011, Seite 2 / Inland

Atomindustrie darf mit Klimaschutz werben

Berlin. Die Atomindustrie darf werbewirksam darauf verweisen, daß bei der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke kein CO22 ausgestoßen wird. Durch den Verzicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf weitere rechtliche Schritte sei das Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2010 rechtskräftig geworden, jubilierte das Deutsche Atomforum am Montag in Berlin. Dessen Werbung sei nicht irreführend, sondern verweise zutreffend darauf, daß bei der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke kein CO2 ausgestoßen wird, heißt es im Urteil des Landgerichts Berlin. Die Verbraucherzentrale hatte eine einstweiligen Verfügung gegen derartige Werbung des Deutschen Atomforums beantragt (jW)

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