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Aus: Ausgabe vom 12.11.2010, Seite 5 / Inland

Gericht: Razzia bei Neonazis rechtens

Koblenz. Die Hausdurchsuchungen bei zwei Vorstandsmitgliedern der »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige« (HNG) sind rechtmäßig gewesen. Die vom Verwaltungsgericht angeordnete Razzia habe im Zuge eines vom Bundesinnenministerium angestrebten Verbotes der Neonazivereinigung stattgefunden, teilte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht am Donnerstag in Koblenz mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit »greifbaren Anhaltspunkten« dafür, daß die HNG »eine dem Nationalsozialismus verwandte Weltanschauung« verbreite. (dapd/jW)