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Aus: Ausgabe vom 22.09.2010, Seite 12 / Feuilleton

Auf dem Trockenen

Die Nutzer des Kunsthauses Tacheles in Berlin-Mitte haben gegenüber den Berliner Wasserbetrieben (BWB) keinen Anspruch auf Versorgung mit Trinkwasser. Das Verwaltungsgericht hat in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Mieter eine weitere Belieferung erreichen wollten. Der Eigentümer hatte den Vertrag mit den BWB in Einverständnis mit dem Zwangsverwalter zu Ende Mai gekündigt. Das Gericht entschied nun, daß die Mieter ohne Zustimmung des Eigentümers keinen Versorgungsvertrag mit den BWB abschließen dürfen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. (apn/jW)

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