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Aus: Ausgabe vom 03.09.2010, Seite 5 / Inland

Karlsruhe erwägt Mißbrauchsgebühr

Karlsruhe. Für bestimmte Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht kann eine Geldbuße verhängt werden. Bei einer Beschwerde, »die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß, kann sowohl der Beschwerdeführer selbst als auch sein Bevollmächtigter mit der Verhängung einer Mißbrauchsgebühr rechnen« müsse, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Damit wolle das Gericht eine Überlastung durch unsinnige Beschwerden vermeiden. Die Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht steht jedem Bürger offen. 2008 waren aber nur 1,9 Prozent aller Beschwerden erfolgreich. (ddp/jW)

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