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Aus: Ausgabe vom 20.08.2010, Seite 4 / Inland

Land Berlin muß nachzahlen

Kassel. Das Bundessozialgericht hat die Rechte schwerkranker Hartz-IV-Bezieher auch für die Vergangenheit gestärkt. Im konkreten Fall entschied das Gericht am Donnerstag in Kassel, daß einem an einer HIV-Infektion erkrankten Mann aus Berlin zusätzlich zum Arbeitslosengeld II Zahlungen vom Sozialhilfeträger zustanden, um seinen höheren Hygienebedarf zu decken. Das Land Berlin muß diese Leistungen nun rückwirkend für mehrere Jahre übernehmen. (ddp/jW)

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