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Aus: Ausgabe vom 12.04.2010, Seite 6 / Ausland

Garzón: Einspruch gegen Anklage

Madrid. Der prominente spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón hat Einspruch gegen die Entscheidung erhoben, ihn wegen mutmaßlichen Amtsmißbrauchs anzuklagen. Die Entscheidung eines Richters des Obersten Gerichts, Garzón wegen Ermittlungen zu Greueltaten während des Spanischen Bürgerkriegs und der Franco-Ära anzuklagen, widerspreche dem Gesetz und stelle eine ernsthafte Bedrohung der unabhängigen Justiz dar, erklärte Garzóns Anwalt Gonzalo Martinez-Fresneda am Samstag. Dem 54jährigen Garzón wird vorgeworfen, 2008 wider besseres Wissen unzulässige Verfahren wegen des Verschwindens von Menschen zwischen 1936 und 1939 und während der anschließenden Diktatur von Francisco Franco (1939–1975) eingeleitet zu haben. Er soll dabei ein Amnestiegesetz von 1977 für Verbrechen während der Franco-Diktatur mißachtet haben.

(AFP/jW)