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Aus: Ausgabe vom 31.03.2010, Seite 2 / Kapital & Arbeit

Besserer Schutz für Bankkunden

Karlsruhe. Bankkunden sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes künftig besser geschützt, wenn ihr Kreditinstitut ein Darlehen weiterverkauft. Nach dem Urteil vom Dienstag kann der Darlehenskäufer nicht mehr unmittelbar die Zwangsvollstreckung gegen die Bankkunden betreiben. Vielmehr muß künftig von Amtes wegen geprüft werden, ob der Darlehenskäufer dazu überhaupt berechtigt ist.

Der Gesetzgeber schützt seit dem Jahr 2008 Bankkunden besser vor Darlehensverkäufen. Davor geschlossene Altverträge sind aber nicht von der Gesetzesänderung betroffen. Das aktuelle Urteil betrifft nun auch Altverträge.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 200/09

(apn/jW)

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