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Aus: Ausgabe vom 18.03.2010, Seite 4 / Inland

Datenschützer kritisieren »Elena«

Hamburg. Datenschützer halten das neue elektronische Meldeverfahren zur Erfassung von Arbeitnehmerdaten namens »Elena« für verfassungswidrig. Es sei sehr wahrscheinlich, daß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung auch ›Elena‹ für rechtswidrig erklärt wird«, sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix in der Zeit laut Vorabmeldung vom Mittwoch. Dix zufolge läßt sich die Erfassung der Daten von bis zu 40 Millionen Beschäftigten vermutlich nicht vollständig verhindern. Denkbar wäre aber ein Teilerfolg. (AFP/jW)