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Aus: Ausgabe vom 27.01.2010, Seite 2 / Inland

Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

Potsdam. Die Gedenkstätte für den früheren KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann in Ziegenhals südlich von Berlin ist durch eine Verfassungsbeschwerde nicht zu retten. Das Brandenburger Verfassungsgericht wies eine Beschwerde und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zum Erhalt der Gedenkstätte zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Freundeskreis »Ernst-Thälmann-Gedenkstätte« hatte darauf verwiesen, daß der heutige Eigentümer des Geländes aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zwar ermächtigt sei, das Gebäude abzureißen. Die Beschwerdeführer führten dagegen jedoch an, daß die Brandenburger Verfassung den Schutz des kulturellen Erbes gewährleiste. Die Verfassungsrichter entgegneten, dabei handele es sich nicht um ein Grundrecht. (ddp/jW)