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Aus: Ausgabe vom 31.12.2009, Seite 13 / Feuilleton

Familienmensch

Der Choreograph William Forsythe hat testamentarisch verfügt, daß seine Stücke nach seinem Tod nicht mehr aufgeführt werden dürfen. In der Frankfurter Rundschau (Mittwochausgabe) begründete er das mit dem deutschen Erbschaftsrecht. Er wolle seine Familie schützen. Die wäre ruiniert, sollte das Finanzamt nach seinem Tod jede seiner Choreographien mit nur 30000 Euro bewerten. »Sie müßten soviel Erbschaftssteuer zahlen, daß sie nichts mehr hätten.« Die Festlegung gelte nur für kommerzielle Aufführungen. (ddp/jW)

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