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Aus: Ausgabe vom 19.09.2009, Seite 5 / Inland

»Kriegsverräter« rehabilitiert

Berlin. 64 Jahre nach Kriegsende werden die Urteile gegen sogenannte NS-Kriegsverräter aufgehoben und die Verurteilten rehabilitiert. Der Bundesrat ließ am Freitag das Gesetz passieren, dem vergangene Woche bereits alle Fraktionen des Bundestags zugestimmt hatten. »Der unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats hat sich als Instrument der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch mißliebige abweichende Verhalten als »Verrat‹ zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen zu können«, heißt es in der Begründung des Gesetzes. (ddp/jW)